Websiten barrierefrei gestalten

Auf dieser Seite gehen wir auf alle Fragen rund um die Gestaltung barrierefreier Webseiten ein. Es geht hier nicht um die barrierefreie Gestaltung von Software, Terminals oder Architektur.

Barrierefreie Webseiten, barrierefreie PDFs. Bilder, Grafiken und Videos mit Untertiteln: All das wird uns ab sofort verstärkt beschäftigen. Denn ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ deutsche Unternehmen zur Gestaltung barrierefreier Websites und Apps. Barrierefreie Webseiten zeichnen sich zum Beispiel durch folgende Kriterien aus:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
  • Links und Schaltflächen sind über die Tastatur bedienbar
  • Screenreader-Kompatibilität einer Website
  • Nutzung von verständlicher Sprache
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen

Wen betrifft das?

  • Öffentliche Einrichtungen: Inkludiert Behörden und staatliche Dienste.
  • Private Unternehmen: In der Regel B- to C-Unternehmen, die digitale Geschäfte abwickeln. Reine Informationsseiten sind nicht betroffen. Dazu gehören allerdings auch Webseiten, die Geschäfte anbahnen, wie das beim Buchen von Friseur- oder Restaurantbesuchen der Fall ist.

Gibt es Ausnahmen?

Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro haben, sind von vielen Anforderungen des Gesetzes ausgenommen. Diese Ausnahme betrifft sowohl Hersteller von Produkten als auch Anbieter von Dienstleistungen

Gibt es Förderungen?

Bis Mitte des Jahres 2025 förderte die Aktion Mensch den Umbau zu 100 % bis zu einer Summe von
5.000 €. Dieses Angebot galt für gemeinnützige Einrichtungen (e.V. und gGmbh) ohne Nachweispflicht der Gemeinnützigkeit. Wie man auf ihrer Webseite nachlesen kann, ist der Fördertopf inzwischen leider leer. Hier erfahrt ihr mehr zu Fördermöglichkeiten durch Aktion Mensch.

Wer prüft, ob die Webseite wirklich barrierefrei umgesetzt wurde?

Die Umsetzung geschieht nach bestem Wissen und Gewissen. Sie ist eine Selbstverpflichtung. Jeder kann behaupten, dass eine Seite barrierefrei ist, bis jemand kommt, der sich beschwert oder der abmahnt. Die barrierefreie Webseite gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt ist also eine Selbstverpflichtung.

Braucht man ein Zertifikat für barrierefreie Webseiten?

Nein, in der Regel benötigt man kein Zertifikat oder einen externen Auditor. Die Seite ist barrierefrei, wenn Du der Meinung bist, dass Du alle Kriterien erfüllt hast. In der Regel platzierst Du als Kennzeichnung einer barrierefreien Seite dieses Icon auf die Seite. Viele Webseitenbetreiber lassen es am Rand mitlaufen.

Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Webseiten?

Das wichtigste Nachschlagewerk hierfür ist die Europäische Norm EN 301 549 (Version 3.2.1 von März 2021). Die Mindestanforderungen für Webseiten werden in den Kapiteln 9, 10 und 11 beschrieben. Einen großen Teil der aufgelisteten Anforderungen wurden aus den WCAG 2.2 übernommen. In der aktuell gültigen Version sind dies 4 Prinzipien. Daraus folgen 13 Richtlinien mit insgesamt 78 Anforderungen oder auch Erfolgskriterien genannt. Sie sind in 3 Stufen der Barrierefreiheit aufgeteilt (A, AA und AAA). Die EN 301 549 übernimmt davon die Stufen A und AA. Es verbleiben 50 Erfolgskriterien.

Alle Anforderungen der Priorität 1 (Level A) sind in allen Bereichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 2 (Level AA) erfüllen.

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Diese 4 Prinzipien liegen der Barrierefreiheit zu Grunde

  • Wahrnehmbarkeit: die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können
  • Bedienbarkeit: der Nutzer muss die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können
  • Verständlichkeit: die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein
  • Robustheit: die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

Glossar

A, AA, AAA: Ein, zwei oder drei A bezeichnen verschiedene Level oder Konformitätsstufen der Barrierefreiheit und entsprechen den drei Prioritäten der WCAG 1.0. Alle Anforderungen der Priorität 1 (Level A) sind in allen Bereichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 2 (Level AA) erfüllen.

BITV: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, aktuell ist die Version BITV 2.0 vom 12.9.2011. Sie ist die deutsche Antwort auf die europäische Vorgabe EN 301 549 (Version 3.2.1 von März 2021) als verbindlicher europäischer Standard (§ 3 Absatz 2 BITV 2.0). Hier findet ihr das Original: https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf.

Diese Richtlinien beziehen sich wiederum sich auf die internationalen WCAG Standards (Web Content Accessibility Guidelines). Sie betreffen aber noch weitere Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dies sind zum Beispiel mobile Anwendungen oder Dokumente, deshalb gehen sie über die WCAG hinaus.

W3C: Die W3C (World Wide Web Consortium) ist die führende internationale Standards-Organisation für das World Wide Web. Sie wurde 1994 von Tim Berners-Lee, dem Erfinder des Webs, gegründet. Die Hauptaufgabe der W3C besteht darin, Standards und Richtlinien zu entwickeln, die sicherstellen, dass das Web für alle zugänglich, internationalisiert, privat und sicher ist. Die W3C setzt sich aus Mitgliedsorganisationen zusammen, die gemeinsam an der Entwicklung dieser Standards arbeiten. Ziel ist es, das volle Potenzial des Webs auszuschöpfen und eine einheitliche Grundlage für die Webentwicklung zu schaffen.

WAI: Die WAI steht für die Web Accessibility Initiative, die Teil des World Wide Web Consortiums (W3C) ist. Die WAI wurde gegründet, um die Zugänglichkeit des Webs für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Benutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Funktionen im Internet haben. Die WAI entwickelt Richtlinien, Ressourcen und Werkzeuge, die Webentwicklern und -designern helfen, barrierefreie Websites zu erstellen. Dazu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Standards für die Gestaltung von Inhalten festlegen, die für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich sind.

WCAG: Web Content Accessibility Guidelines, aktuell ist die Version 2.2 von 12.12.2024.

Förderung

Aktion Mensch fördert barrierefreie Webseiten

Aktuell fördert die Aktion Mensch den Ausbau von barrierefreien Webseiten:
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle#mikrofoerderung

Da pro Projekt-Partner nur ein Antrag pro Jahr gefördert werden kann, müsst ihr die Förderung selbst beantragen. Dazu hier klicken:
https://antrag.aktion-mensch.de/foerderfinderangebote/ und „Barrierefreiheit für alle“ auswählen.

Dann klappt sich ein Feld auf. Dort „Mikroförderung: Barrierefreiheit“ auswählen und den Button „Förderung beantragen“ klicken.

Dann kommst Du auf ein Feld, auf dem dem du dich einmalig registrieren musst. Nach erfolgter Registrierung kannst du den Förderantrag mit Stichwort „Mikroförderung: Barrierefreiheit“ online ausfüllen.

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
  • Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Wie viel gibt es:

  • Maximal 100 % der förderfähigen Kosten = maximal 5.000 €
  • Laufzeit: bis zu einem Jahr
  • Finanzierungsmittel: Bei Kosten bis zu 5.000 € ist kein eigenes Geld notwendig.

 

Anlagen

Die PDF EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) legt europaweit verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fest. Sie definiert konkrete, prüfbare Kriterien für Webangebote, Software, Hardware, Dokumente und digitale Dienstleistungen und orientiert sich dabei u. a. an den WCAG 2.1. Ziel ist es, einheitliche Standards zur Konformitätsbewertung zu schaffen, insbesondere im Kontext öffentlicher Beschaffung und der EU-Richtlinie 2016/2102.